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Bilderklau durch Adobe? Niemals Adobe Cloud nutzen?

Haben Sie schon mal die Adobe Nutzungsbedingungen gelesen? Ich auch nicht, jedenfalls nicht bevor mich nicht ein Leser auf den Verlust an den Rechten meiner eigenen Fotografien hinwies. Warum ich niemals wieder die Adobe Cloud nutzen werde:

Bilderklau durch Adobe? Vorsicht ist geboten bei der Zustimmung der Nutzungsbedingungen
Bilderklau durch Adobe? Vorsicht ist geboten bei der Zustimmung der Nutzungsbedingungen.

Bilderklau durch Adobe?

Hier ein Auszug aus den Nutzungsbedingungen von Adobe Cloud-Diensten, welche die Frage nach dem Bilderklau durch Adobe aufwirft:

“3.2 Rechte an Ihrem Inhalt zum Betreiben der Dienste. Wir benötigen von Ihnen zum Betrieb und zur Aktivierung der Dienste bestimmte Rechte an Ihren Inhalten. Wenn Sie Inhalte auf die Dienste hochladen, erteilen Sie uns das nicht ausschließliche, weltweit geltende, gebührenfreie, unterlizenzierbare und übertragbare Recht, die Inhalte wie erforderlich als Reaktion auf benutzergesteuerte Aktionen (wie z. B. das private Speichern oder die Freigabe von Inhalten) zu verwenden, zu vervielfältigen, öffentlich auszustellen, zu verteilen, zu ändern (um Ihren Inhalt beispielsweise besser zu präsentieren), öffentlich vorzuführen und zu übersetzen. Diese Lizenz dient nur zum Betreiben oder Verbessern der Dienste.

3.3 Zugang durch uns. Wir werden nur in begrenztem Umfang auf Ihren Inhalt zugreifen, diesen ansehen oder abhören. So könnte es zum Beispiel notwendig sein, dass wir, um die Leistungen zu erbringen, auf Ihren Inhalt zugreifen, diesen ansehen oder abhören müssen, um (a) Unterstützungsanfragen zu beantworten; (b) auf Betrug, Sicherheitsprobleme, Rechtsverstöße oder technische Fragen zu reagieren und (c) diese Bedingungen durchzusetzen. Unsere automatisierten Systeme können Ihren Inhalt mit Hilfe von Techniken wie maschinellem Lernen analysieren. Diese Analyse könnte erfolgen, wenn der Inhalt gesendet oder empfangen oder gespeichert wird. Diese Analyse versetzt uns in die Lage, die Dienste zu verbessern. Um mehr über das von uns praktizierte maschinelle Lernen zu erfahren, besuchen Sie http://www.adobe.com/go/machine_learning.”

Diese Bedingungen muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Im Prinzip stimmen wir mit der Nutzung der Adobe Cloud zu, dass Adobe unsere Bilder durchsuchen, durchschnüffeln, verkaufen und publizieren darf. Wir treten damit nicht nur unsere Nutzungsrechte an Adobe ab, sondern auch an Dritte, die Adobe gerne begünstigen möchte. Wie schön, dass Adobe uns im Nachsatz zu Kapitel 3.2 versichert, dass dieser Vertrag nur zum Betreiben der Dienste notwendig sei. Glauben Sie das?
Meine persönliche Konsequenz lautet:

Niemals die Adobe Cloud nutzen!

Sicherheit geht bei mir vor. Keine Fotos in der Adobe Cloud.
Sicherheit geht bei mir vor. Keine Fotos in der Adobe Cloud.

Ich werde niemals wieder die Adobe Cloud nutzen. Mir reicht die Aussicht, meine Foto-Rechte einzubüßen. Ich traue sowieso keiner Aktiengesellschaft auf dieser Erde, noch dazu nicht Adobe, die immer versprachen, eine Kaufversion von Lightroom zur Verfügung zu stellen. Ich glaube der AG kein Wort, genauso wenig wie Facebook oder anderen Diensten, die ähnliche Nutzungsbedingungen voraussetzen. Während ich bei Facebook aber meine Bilder mit einem Copyright oder Wasserzeichen versehen kann, sind die Bilder in der Cloud sicher immer meine Original-Fotos. Das sollen auch meine Bilder bleiben!

Nehmen wir mal im besten Falle an, dass Adobe die Nutzungsrechte nicht anders formulieren kann, weil es eine dritte Firma mit der Servertätigkeit beschäftigt, der sie die Rechte aus irgend einem Grunde einräumen muss. Verstößt das nicht alles gegen deutsches Recht? Und kümmert das diese Aktiengesellschaft im Zweifel? Wozu benötigt das Unternehmen die Rechte der Veröffentlichung meiner Fotos?

Ich bin kein Jurist, aber ich bin alarmiert von solchen Nutzungsbedingungen. Gut, dass jeder Nachrichtendienst der Welt ein Generalpasswort zu den Routern dieser Welt haben dürfte, halte ich für absolut vorstellbar. Wenn die also meine Daten einsehen möchten, dann können sie das jederzeit. Aber warum sollte ich die Rechte an meinen Bildern jemandem Dritten übertragen, dem ich keine Rechte geben möchte?

Vorsicht Berufsfotografen

Als Berufsfotograf kann und darf ich daher die Adobe Cloud nicht nutzen, oder? Schließlich bin ich zur Wahrung der Rechte meiner Kunden angehalten. Nutze ich die Adobe Cloud, so händige ich Rechte an Dritte aus, die ich gar nicht vergeben darf. Das sind doch zum Beispiel Persönlichkeitsrechte, das Recht am eigenen Foto. Oder sehe ich das alles falsch?

Überdies muss man sich über alle möglichen Clouddienste Gedanken machen, die in den USA beheimatet sind. Denn der Patriot-Act (siehe Wikipedia) erlaubt den US-Behörden in jede Datei hinein zu sehen. Man kann den US-amerikanischen Cloud-Diensten demnach keine Daten mehr anvertrauen.

Wie sehen Sie das mit Ihren Rechten in der Adobe Cloud? Ihre Kommentare sind wie immer sehr unter dem Artikel erwünscht.

Der Leser “t4r” hatte mich mit diesem Kommentar auf die seltsamen Umstände der Adobe Nutzungsbedingungen aufmerksam gemacht.

Link zu den Adobe Nutzungsbedingungen >>

© Peter Roskothen ist Profi-Fotograf, Fototrainer, Fotojournalist – Bilderklau durch Adobe? Niemals Adobe Cloud nutzen!

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Peter Roskothen

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Ich bin Profi-Fotograf, Fototrainer ganz besonderer individueller Fotokurse und Fachjournalist für Fotografie. Ich schreibe auf *fotowissen für Sie als Fotograf*in. Die Fotografie ist meine Passion. Ich liebe alle Fotogenre und fotografiere genauso begeistert, wie ich Fotokurse gebe.

Jeder kann fotografieren und mit *fotowissen möchten alle Autoren zu Ihren besseren Fotos beitragen. Dabei beschäftigen wir uns nicht mit Pixelzählen, sondern mit Technik für Menschen und den Bildern im Speziellen (Fotoblog). Im Fotoblog helfen wir Fotos zu analysieren und konstruktiv nach vorne zu bringen. Übrigens stellen dort viele meiner Fotokursteilnehmer ihre Bilder aus.

Meine ganz eigene Homepage mit Fotografien, Fotokursen und Webdesign finden Sie unter P. Roskothen Fotokunst & Design.

3 Kommentare

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  • Ich sehe das etwas entspannter.
    Adobe erfüllt damit nicht nur US-amerikanisches Recht, sondern auch vorgreifend schon die Anforderungen, die ab Mai durch die DVGO auch auf uns zukommen.

    Der Autor dieses Artikels hat einen wesentlichen Teil der Nutzungsbedingungen von Adobe nicht ausreichend gewürdigt. Es heißt dort nämlich, daß das Bereitstellen der Bilder “als Reaktion auf benutzergesteuerte Aktionen (wie z. B. das private Speichern oder die Freigabe von Inhalten)” erfolgt.
    Das bedeutet, wenn jemand dort Bilder hochlädt und eine Galerie davon für seine Freunde freigibt, muß Adobe hierzu die Nutzungserlaubnis haben. Das erfüllt US-Recht.

    Der Fakt, daß Adobe die Daten in der Cloud durchsuchen darf, finde ich jetzt auch a) nwederungewöhnlich, noch b) schlimm.
    Adobe tut dies “(a) Unterstützungsanfragen zu beantworten; (b) auf Betrug, Sicherheitsprobleme, Rechtsverstöße oder technische Fragen zu reagieren und (c) diese Bedingungen durchzusetzen”.

    Wenn jemand also einen Account bei Adobe hat und seine Bilder nur noch versemmelt herunterladen kann, wird er den Adobe-Suppot anrufen. Ja und dann soll der Mitarbeiter dort doch auch bitteschön nachschauen dürfen, was da los ist.
    Daß aber jeder Speichervermieter im Falle eines Falles mal nachsehen muß, was los ist, liegt doch auf der Hand. Schließlich haftet er nach den meisten Gesetzen eben genau für das, was dort gespeichert ist.

    Der Eindruck, der hier erweckt wird, ist aber ein anderer. Da wird so getan, als ob Adobe, seit Jahrzehnten verlässlicher Partner von tausenden professioneller Freiberufler, Firmen und Agenturen, nun nichts besseres zu tun hätte, als die dort von ihren Kunden gepeicherten Bilder zu verkaufen.

    Wenn ich den Dachboden meines Hauses an Studenten als Lager vermiete, behalte ich mir auch das Recht vor, dort im Zweifelsfall mal nachzuschauen. Es könnte doch sein, daß einer von denen mich von unterwegs anruft (Support) und darum bittet, die dort versehentlich vergessene Katze zu füttern.
    Oder aber ich höre seltsame Geräusche und rieche komisches Gerüche, dann wird es irgendwann auch mal nötig sein, besser mal dort oben nachzugucken. Vielleicht halten die da kleine Mädchen gefangen, oder sind selbst dort oben verstorben, und keiner merkt’s.
    Nur mal so als Beispiel.

    Solche Nutzungsbedingungen findet man überall im Netz. Überall.

    Wer das nicht möchte, ja der muß sich seinen Server selbst aufsetzen und die Daten auf eigenen Laufwerken hosten. Kostet ab 200 € im Monat, datensicherer Standort in D. Ich berate da gerne.

    • Für das Hosting von Dateien, also das “private Speichern von Daten” benötigt kein Hoster weltweite und nicht-exklusive Copyrights.
      Peter Wilhelm widersprich mit seinem Angebot in seinem letzte Absatz seiner eingangs notierten Entspannung. Offensichtlich geht Hosting auch ohne Copyright-Einräumung.

      Und da liegt der Hase im Pfeffer: als was agiert Adobe?
      Als Publisher oder als Hoster?
      Publisher wollen copyrights.
      Hoster brauchen permits für die IT operations und eine Haftungsfreistellung für den Fall des Copyright infringements seiner Kunden.
      Der Versuch von Adobe, sich über ihre als Auftragsverarbeitung angebotenen und nicht näher spezifizierten Dienste sehr weit gefasste Copyrights an den Werken ihrer Kunden zu verschaffen, ist fragwürdig und unnötig.
      Für den Zweck der Datenverarbeitung müsste die Liste der als Auftragsverarbeitung angebotenen Dienste dann ausführlich und abschließend vorliegen, d.h. keine vagen Referenzen auf “das Betreiben oder Verbessern der Dienste” und nicht nur einzelne Beispiele.
      Für den Zweck der Veröffentlichung ist Adobe’s Copyright-Klausel zu weit und unpräzise gefasst. Die Einhaltung der DSVGO im Sinne der Autragsdatenverarbeitung bedarf keiner Einräumung von Copyrights. Und selbst wenn, sind US-Unternehmen damit an europäisches Datenschutzrecht und die Aufforderung zur Datensparsamkeit gebunden – der Verweis auf das US-Recht ist dann unerheblich.

      Unternehmen würden derartige Nutzungsvereinbarungen von einem Cloud-Anbieter nicht akzeptieren.
      Privatnutzer können diese nur akzeptieren oder ablehnen, eine Verhandlung ist nicht möglich. Eine gerichtliche Prüfung wird sicherlich ihre Mittel übersteigen.

      Ich empfinde es befremdlich, dass seit DMCA und DRM die Abschaffung der unbefristeten Privatkopie und mit dem “Social Sharing” die Enteignung an digitalem Dateneigentum zugunsten kommerzieller Anbieter so akzeptiert ist.
      Das Beispiel der vermieteten Lagerhalle spricht für diese Akzeptanz.
      Leider wird der Sachverhalt in der physischen Welt ganz anders bewertet: der Vermieter hat nicht mal durch Individualabsprachen das Recht sein Eigentum ohne explizite Erlaubnis seines Mieters und ohne konkreten sachlichen Grund zu betreten
      Da gilt dann die Unverletzlichkeit der Privatsphäre, auch in den USA.

      Nur wenn es vermeintlich “überall” so ist, heißt dass nicht, dass es “überall” akzeptiert werden muss.
      Selbst das verdächtige Dropbox gehört nicht zu “überall”, der Dienst erfordert keine Einräumung an Copyrights.

  • Als Lightroom-User mit Kaufversion berührt mich das Thema “Sichern in der Adobe-Cloud” nur am Rande – interessant ist es dennoch.
    Für mich stellt sich schon seit einiger Zeit die Frage, welche cloud zum Speichern bzw. Sichern meiner Aufnahmen (und auch diverser anderer Daten) empfehlenswert wäre.
    Im web habe ich bisher nur Cloud-Anbieter für Firmen gefunden, jedoch nicht für Einzelpersonen, welche bloß zu passablen Kosten ein paar Terabyte hochladen wollen. Es muß doch außer Dropbox und Google noch anderes existieren …
    Gibt es dazu von jemandem eine solide Empfehlung?

Journalist, Fotograf, Fototrainer Peter Roskothen

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