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Unsere Rechte als Fotografen verbrennen – Adobe Shitstorm

Unsere Rechte als Fotografen verbrennen

Unsere Rechte als Fotografen verbrennen gerade bei Adobe in den Nutzungsbedingungen. Möchte Adobe unsere Fotos einsehen und nutzen? Der Shitstorm in den USA ergießt sich derzeit aufgrund geänderter Nutzungsbedingungen von Adobe:

  • Unsere Rechte als Fotografen verbrennen – Der Adobe Shitstorm.
  • Adobe Nutzungsrechte und Shitstorm – Adobe Software sofort löschen?
  • Der epische Adobe Shitstorm.
  • Bericht von der Photo und Adventure 2024 – Großartig.
  • Fotoausstellung Oberhausen UK Women – Britische Fotografie zwischen Sozialkritik und Identität.
  • Test Fotorucksack.
  • Die drei besten Urlaubskameras und Unterwasserkameras 2024 / Kompakte Urlaubskameras
  • Dirk Trampedach: Dirk Reinartz: Fotografieren, was ist – Fotoausstellung Bonn.
  • Das kreative Foto-Format ausprobieren – Chance.
  • Canon RF 35mm F1.4 L VCM und Speedlite EL-10.
  • Infrarotfotografie.
  • Photo und Adventure 2024 in Duisburg.
  • Hilfe, meine Frau fotografiert mit dem Handy!
  • Beste Weitwinkel für Fujifilm X-Kameras.
  • DxO PhotoLab Update für Fujifilm und Leica.
  • Fuji X100VI perfekte Landschaftsfotos.
  • Canon EOS R5 Mark II – Preis und Einzelheiten.
  • Kameras bei heftigem Regen – Richtig schützen.
  • Leica D-Lux 8 Kompaktkamera – (K)ein Vergleich
  • Joachim Böttcher: Once Upon A Time auf Zeche Zollern
  • Adobe Lightroom Generatives Entfernen Test.
  • Fotoverwaltung
  • WebP Format für Fotografen – JPG in WebP Software
  • Neuen Kamerabody oder Objektiv kaufen – Tutorial.
  • Dirk TrampedachIndustriedenkmal – Technik & Menschen fotografieren.
  • Fujifilm X-T50 und GFX 100S II – 2 neue Kameras und 2 neue Objektive.
  • Canon EOS R1 Ankündigung – EINSER Flagschiff.
  • Apple Werbung Crush! für das neue iPad M4 – Dummer Fehler.
  • BenQ ScreenBar Pro LED Monitorlampe
  • Bernhard Labestin: Streetphotography – Reflexion zur weiteren Entfaltung.
  • Großer Speicherplatz für Fotografen.

Inhaltsverzeichnis

Unsere Rechte als Fotografen

Bevor wir uns um Adobe kümmern, schauen wir uns mal an, wie andere das machen: Wer sich auf Facebook, Instagram oder anderen Plattformen anmeldet und dort seine Fotos zeigt, wird hoffentlich wissen, dass diese asozialen Medien die Nutzungsrechte an den Fotos bekommen. Logisch, sonst dürften diese Plattformen die Fotos nicht zeigen.

Facebook

  1. Lizenzgewährung: Wenn Sie Inhalte auf Facebook hochladen, gewähren Sie Facebook eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, gebührenfreie und weltweite Lizenz zur Nutzung dieser Inhalte. Dies bedeutet, dass Facebook Ihre Inhalte verwenden, verbreiten, modifizieren, anzeigen und reproduzieren kann.
  2. Zweck: Diese Lizenz dient dem Zweck, Facebook in die Lage zu versetzen, die Inhalte auf der Plattform anzuzeigen und zu verbreiten sowie Facebook-Dienste zu betreiben, zu verbessern und zu bewerben.
  3. Eigentum: Sie behalten das Eigentum an Ihren Inhalten und die Lizenz erlischt, wenn Sie Ihre Inhalte oder Ihr Konto löschen, es sei denn, Ihre Inhalte wurden mit anderen geteilt und diese haben sie nicht gelöscht.

Bekannte Vorfälle Facebook

Es gibt keine öffentlich bekannten Fälle, in denen Facebook einzelne Fotos von Nutzern ohne deren Zustimmung in externen Marketing- oder Werbekampagnen verwendet hat. Facebook hat jedoch in der Vergangenheit Datenschutzprobleme und -skandale erlebt, die das Vertrauen der Nutzer in den Umgang mit ihren Daten beeinträchtigt haben.

Instagram

  1. Lizenzgewährung: Auch bei Instagram gewähren Sie durch das Hochladen von Inhalten Instagram eine nicht-exklusive, voll bezahlte und gebührenfreie, übertragbare, unterlizenzierbare, weltweite Lizenz zur Nutzung Ihrer Inhalte.
  2. Zweck: Die Lizenz ermöglicht es Instagram, Ihre Inhalte auf der Plattform anzuzeigen, zu verbreiten, zu verändern und zu reproduzieren, um die Dienste von Instagram zu betreiben und zu verbessern.
  3. Eigentum: Sie behalten das Eigentum an Ihren Inhalten. Die Lizenz bleibt bestehen, bis Sie Ihre Inhalte oder Ihr Konto löschen, es sei denn, Ihre Inhalte wurden von anderen Nutzern geteilt und diese haben sie nicht gelöscht.

Bekannte Vorfälle Instagram

Es gibt keine öffentlich bekannten Fälle, in denen Instagram einzelne Fotos von Nutzern ohne deren Zustimmung in externen Marketing- oder Werbekampagnen verwendet hat. Instagram hat jedoch in der Vergangenheit ähnliche Datenschutzprobleme wie Facebook erlebt, die das Vertrauen der Nutzer in den Umgang mit ihren Daten beeinträchtigt haben.

Eigentum und Nutzung

Logisch, dass die Fotos auch nach dem Hochladen auf Facebook oder Instagram unser Eigentum bleiben, denn das Urheberrecht ist nicht übertragbar. Bedeutet: Wenn wir ein Foto rechtmäßig belichten, dann haben wir das Urheberrecht daran. Mit diesem Urheberrecht können wir Nutzungsrechte vergeben. Nehmen wir an einem Fotowettbewerb teil, dann vergeben wir dem Magazin oder dem Verein das Nutzungsrecht, das Foto zu zeigen.

Wenn wir das Foto an Freunde verschicken, dann haben die Freunde plötzlich auch ein Nutzungsrecht an dem Foto, dürfen es aber nicht weitergeben oder verkaufen. In der Regel können Ihre Freunde das Foto im Rahmen des privaten Gebrauchs ansehen und speichern, aber sie dürfen es nicht weiter verbreiten, veröffentlichen oder für kommerzielle Zwecke verwenden, ohne Ihre ausdrückliche Erlaubnis. Auch in diesem Falle würde ich den Eindruck eines Copyrights / Wasserzeichens empfehlen!

Wasserzeichen Programme für Fotos – Stop den Bilderklau >>

Doch warum benötigt Adobe die Nutzungsrechte an unseren Fotos? Adobe ist doch keine asoziale Plattform, oder?

Adobe Nutzungsrechte

Adobe möchte von uns beim Vertrag, also bei Nutzung der Software, dass wir dem Unternehmen das Recht zum Zugriff auf unsere Fotos und die Nutzungsrechte an unseren Fotos geben. Das liest sich in den Adobe-Nutzungsbedingungen seit dem 17.02.2024 so (Zitate):

“2.2 Zugriff durch Adobe auf Ihre Inhalte. Adobe darf nur in Ausnahmefällen und in begrenztem Maße auf Ihre Inhalte (gemäß Definition in untenstehender Ziffer 4.1 (Inhalte)) zugreifen, oder diese ansehen oder anhören und nur im gesetzlich zulässigen Rahmen. So könnte es zum Beispiel notwendig sein, dass Adobe, um die Dienste zu erbringen und die Software bereitstellen, auf Ihre Inhalte zugreift, diese ansehen oder anhören muss, um (A) Rückmeldungen oder Unterstützungsanfragen zu beantworten; (B) auf Betrug, Sicherheitsprobleme, rechtliche oder technische Fragen zu reagieren oder (C) die Bedingungen durchzusetzen, wie in Ziffer 4.1 dargelegt. Unsere automatisierten Systeme können Ihre Inhalte und Creative Cloud-Kundenschriften (definiert in Ziffer 3.10 (Creative Cloud-Kundenschriften) unten) mithilfe von Techniken wie maschinellem Lernen analysieren, um unsere Dienste und Software sowie die Benutzererfahrung zu verbessern. Informationen darüber, wie Adobe maschinelles Lernen nutzt, finden Sie hier: http://www.adobe.com/go/machine_learning_de.” …

“4.2 Rechte an Ihren Inhalten. Ausschließlich zum Zweck des Betriebs oder der Verbesserung der Dienste und Software, erteilen Sie uns eine nicht ausschließliche, weltweite, gebührenfreie, unterlizenzierbare Lizenz zum Zwecke der Nutzung, Vervielfältigung, öffentlichen Anzeige, Verteilung, Änderung, öffentlichen Aufführung und Übersetzung des Inhalts und als Basis für die Erstellung abgeleiteter Werke. Beispielsweise können wir unser Recht an den Inhalten an unsere Dienstanbieter oder an andere Benutzer unterlizenzieren, damit die Dienste und die Software wie beabsichtigt funktionieren, z. B. damit Sie Fotos an andere weitergeben können. Unabhängig davon behandelt Ziffer 4.6 (Rückmeldung) unten jegliche Rückmeldung, die Sie uns geben. “

Quelle Adobe >>

Die Adobe Nutzungsrechte wird sich kaum jemand komplett angesehen haben. Wie bei allen Diensten sind diese sehr umfangreich und in Juristensprache abgefasst. Wer tut sich das schon ernsthaft an? Geht es Ihnen nicht auch so, dass Sie das – wenn überhaupt – nur überfliegen und dann im Vertrauen und nach dem Grundsatz von Treu und Glauben einfach wegklicken?

Die Nutzungsrechte von Adobe sind plötzlich aufgefallen, weil bei der Bildbearbeitung auf einigen Rechnern Fenster aufgingen, die sich die Zustimmung einholen wollten. Jetzt fällt den Amis auf, dass Adobe die Fotos in der Cloud einsehen dürfen und anderen fällt auf, dass Adobe auch die Nutzungsrechte an den Fotos weiter vergeben darf. Was auf den ersten Blick logisch erscheinen mag, weil man Fotos in der Adobe Cloud bereitstellt und vielleicht Dritte den Server betreiben, ist im Grunde aber nicht weiter erläutert. “Ausnahmefälle” und “begrenzte Maße” sind in den Adobe Nutzungsbedingungen ebenfalls nicht weiter erläutert, was schon eine Ungereimtheit an sich darstellt.

Adobe hat deshalb diese Woche angekündigt ihre “Terms of Use” / Nutzungsrechte neu zu formulieren. Ob das zeitgerecht bis zum angekündigten Zeitpunkt passieren wird, ist noch offen.

Jetzt kommt das große Aber: Warum erklärt Adobe nicht, wozu es die Nutzungsrechte benötigt und es diese sogar an Dritte weitergeben möchte? Und warum darf sich Adobe unsere Fotos in der Cloud ansehen? Wenn hierzulande die Polizei, die Staatsanwaltschaft, das LKA, BKA oder andere unsere Fotos sehen wollen, dann benötigen die einen richterlichen Beschluss. Und bei Adobe ist das so, die dürfen das einfach? Aber es kommt noch schlimmer …

Dürfen Fotografen Adobe Software nutzen?

Gehen wir davon aus, dass Sie Fotograf sind und im Auftrag (bezahlt oder unbezahlt: etwa TFP-Fotografie²) fotografieren. Egal, ob Sie ein Handballturnier, eine Hochzeit oder den Hund Ihrer Freundin fotografieren. Dann hat Sie vermutlich jemand damit beauftragt. Dieser jemand hat meistens exklusive Nutzungsrechte an den Fotos. Denken wir auch an eine Hochzeit, Bewerbungsfotos, Familienfotos, geschäftliche Portraits. Das bedeutet, wenn Sie diese Fotos mit Lightroom oder Photoshop bearbeiten, geben Sie damit die Nutzungsrechte an Adobe weiter. Was Sie in aller Regel nicht dürfen. So zumindest würde ich das verstehen und vielleicht möchte mich einer der lesenden Anwälte ergänzen oder helfen?

¹ TFP (Time for Prints/Photos): Bei einem TFP-Shooting arbeiten Fotografen und Modelle oder andere Beteiligte ohne finanzielle Vergütung. Stattdessen tauschen sie ihre Zeit und Fähigkeiten gegen Fotos. Der Fotograf erhält das Recht, die Fotos für sein Portfolio oder andere nicht-kommerzielle Zwecke zu nutzen, während das Modell die Fotos ebenfalls für eigene Zwecke verwenden kann.

Alarmiert sind zu Recht auch andere Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte, berufliche Fotografen und Kreative, die von Ihren Kunden Vertraulichkeitsvereinbarungen unterzeichneten. Diese dürfen nicht einfach die Nutzungsrechte weitergeben, also streng genommen die Adobe-Software nicht nutzen. Aber beachten Sie: Ich bin kein Anwalt und gebe keine Rechtsberatung. Als Fotograf und Journalist teile ich mit Ihnen nur meine persönliche Einschätzung aufgrund meiner Erlebnisse und Erfahrungen. Holen Sie sich in juristischen, medizinischen und steuerrechtlichen Fragen immer den Rat eines Fachmanns ein. Verlassen Sie sich bitte nicht auf Informationen, die Sie sich ausschließlich im Internet zusammengesucht haben.

Vermutlich läuft sich Adobe heiß, denn es scheint sich nicht überlegt zu haben, was es mit den Nutzungsbedingungen anrichtet. Und was gerade in der Chefetage von Adobe los ist, das kann ich nur erahnen, denn Adobe ist eine AG und die denkt in Quartalszahlen.

Unsere fotografischen Rechte verbrennen

Fakt ist aber doch, dass wir uns keinesfalls auf Politiker in Deutschland oder der EU verlassen können und uns selbst überlegen müssen, ob wir zulassen, dass unsere Rechte als Fotografen verbrennen. Seit jeher rate ich meinen Kunden davon ab, die Adobe Cloud zu nutzen. Das gilt generell für alle Cloud-Dienste, außer für solche, die Daten verschlüsseln und in der Schweiz liegen, wie etwa Tresorit. Denn die Zeiten des PC (des persönlichen Computers) sind leider vorbei. Unsere Rechner sind zu Datenkopiermaschinen geworden und verschiedenste Anbieter möchten, dass wir sie freigiebig mit unseren Daten beliefern.

Alle Cloud-Anbieter versichern uns, dass sie sorgfältig mit den Daten umgehen. Aber meine Erfahrung zeigt, dass wenn einmal die Möglichkeiten geschaffen wurden, etwas zu tun, es dann irgendwann auch mal gemacht wird. Das ist mir persönlich zu unsicher. Adobe will jetzt in unsere Daten hineinsehen und das birgt meiner Meinung nach gewisse Risiken.

Und bitte sagen Sie nicht, dass Sie nichts zu verbergen haben². Ich könnte mir vorstellen, dass die automatischen Algorithmen der Adobe-Cloud es auffällig finden, wenn Sie Ihre Kinder in Badeklamotten ablichten. Vermutlich gehen da schnell rote Lampen an und Sie bekommen frühmorgens Besuch mit gesprengter Türe. Aber mal abgesehen davon hat schon Edward Snowden frei übersetzt gesagt:

²  Zu argumentieren, dass du dir um das Recht auf Privatsphäre keine Sorgen machst, weil du nichts zu verbergen hast, ist nicht anders als zu sagen, dass dir das Recht auf freie Meinungsäußerung egal ist, weil du nichts zu sagen hast.”

Stellt sich also die Frage, wie lange wir noch zusehen, wie riesige Konzerne gegen unsere Interessen und mit unserem Geld Nutzungsrechte und Rechte auf Einsicht kassieren. Ich denke, das kann so nicht laufen, aber auf die Politik zu hoffen wäre dumm, denn wie wir alle dieser Tage erleben, scheinen die Damen und Herren in der Politik gelinde gesagt mit allen Themen dieser Zeit intellektuell überfordert zu sein?

Was denken Sie?

Alle meine Ratschläge dienen nur der journalistischen Information und zur Unterhaltung. Wenn Sie meinen Ratschlägen folgen, übernehme ich keine Haftung für das Gelingen und eventuelle Schäden.

Adobe Nutzungsrechte und Shitstorm – Adobe Software sofort löschen? >>

Der epische Adobe Shitstorm >>

Alternativen zu Adobe Photoshop und Lightroom

Bereits seit Jahren empfehle ich meinen Kursteilnehmern, die Lightroom nutzen wollen, ausdrücklich nicht die Cloudversion von Lightroom zu installieren, sondern wenn überhaupt die Classic-Version. Immerhin scheint es mir so, als hätte Adobe die Nutzungsbedingungen für die cloudbasierten Dienste und die KI in Photoshop geändert. Für inhaltsbasierte Änderungen der KI (Photoshop, …) werden die Fotos meines Wissens an Adobe übermittelt. Vielleicht machte das die Änderung der Nutzungsvereinbarung notwendig?

Die Frage ist: Kann man Photoshop/Lightroom angesichts der seltsamen Adobe-Nutzungsrechte noch empfehlen? Ich meine ja, denn die Software ist wirklich gut. Aber ich gebe seit Jahren schon zu bedenken, dass die Classic-Versionen ohne Cloudanbindung besser sind. Da weiß man, wo seine Fotos sind und bleiben.

Wer ganz auf Nummer Sicher gehen möchte, für den habe ich mir die Mühe gemacht, Alternativen zu finden. Bevor Sie also in unsicheren Gewässern fahren, überlegen Sie sich zweimal, ob Sie Bedingungen von Adobe akzeptieren, oder ob Sie bestehende Abos lieber kündigen und sich bei einer der von mir empfohlenen Alternativen umsehen möchten.

Beste Bildbearbeitungssoftware für Fotografen im Test >>

Beste Photoshop Lightroom Alternative >>

Bitte helfen Sie *fotowissen bei der Arbeit mit einer Spende in der Seitenleiste (Paypal). Uns fehlen pro Jahr etwa 30.000 Euro, um diese Webseite zu betreiben. Vielen Dank.

© Peter Roskothen ist Profi-Fotograf, Fototrainer, Fotojournalist – Unsere Rechte als Fotografen verbrennen – Adobe Shitstorm

Titelbild: KI Midjourney


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Peter Roskothen

Peter Roskothen
Ich bin Fotograf, Fototrainer besonderer, individueller Fotokurse und Fachjournalist für Fotografie. Ich schreibe auf *fotowissen für Sie als Fotografin und Fotograf. Die Fotografie ist meine Passion. Ich liebe alle Fotothemen und fotografiere genauso begeistert, wie ich schreibe und Fotokurse gebe.

Jeder kann fotografieren und mit *fotowissen möchten alle Autoren zu Ihren besseren Fotos beitragen. Dabei beschäftigen wir uns nicht mit Pixelzählen, sondern mit Technik für Menschen und den Bildern im Speziellen (Fotoblog).

Im Fotoblog helfen wir, Fotos zu analysieren und konstruktiv nach vorn zu bringen. Übrigens stellen dort viele meiner Fotokursteilnehmer ihre Bilder aus.

Meine andere Homepage mit Fotografien, Fotokursen und Webdesign finden Sie unter P. Roskothen Fotokunst & Design.

2 Kommentare

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  • Sehr geehrter Herr Roskothen,

    als langer stiller Leser Ihres Blogs, dank dem ich einige Kaufentscheidungen für meine Fotoleidenschaft zu verdanken habe, muss ich mich mal zu Wort melden.

    Sie schreiben: “Denn die Zeiten des PC (des persönlichen Computers) sind leider vorbei. Unsere Rechner sind zu Datenkopiermaschinen geworden und verschiedenste Anbieter möchten, dass wir sie freigiebig mit unseren Daten beliefern.”

    Mit Verlaub, aber da muss ich widersprechen. Gewiss, die Hersteller versuchen, uns die Hoheit über unsere EDV streitig zu machen, in dem sie mit aller Gewalt versuchen, unsere Daten in ihre “Klaut” zu verbringen, weil das ja sooo viele Vorteile hat. Nein, mein PC mitsamt seiner Daten ist immer noch unter meiner Herrschaft, und daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern. Es sollte sich doch mal langsam herumgesprochen haben, dass die Hersteller nur ihr Wohl sehen (sprich Profitmaximierung) auf Kosten unserer Rechte. Das sieht man doch daran, dass Cloudanbieter wie Microsoft oder Adobe die Verschlüsselung der Daten verbieten und bei Verstoß dagegen das Konto sperren. Was geht dem Anbieter an, was ich auf die Cloud, die nichts anderes ist als ausgelagerter Festplattenspeicher, ablege? Eben, nichts.

    Außerdem empfinde ich es als Heuchelei, wenn Fotografen Leute abmahnen lassen, weil sie rechtswidrig und ohne Lizenz ein Foto im Web veröffentlichen, der selbe Fotograf aber Bauklötzer staunt, wenn Adobe sein Foto plötzlich in Hochglanzpublikationen veröffentlicht und damit Profit generiert, ohne dass der Fotograf eine rechtliche Handhabe dagegen hat. Er hat ja schließlich den AGB zugestimmt. Ich will damit nicht die widerrechtliche Nutzung von Fotos relativieren. Ohne Erlaubnis geht gar nichts. Aber wenn ich als Fotograf von meinen Schaffen existieren möchte (und muss) und die Bilder sind die Grundlage dazu, dann sollte ich nicht blauäugig mein Kapital auf Servern von profitgierigen Monopolisten lagern.

  • Sehr geehrter Herr Roskothen,

    mit großem Interesse habe ich Ihren Artikel “Unsere Rechte als Fotografen verbrennen” gelesen. Ihr Artikel hat mich nachdenklich gemacht. Bisher habe ich diesem Thema als Hobby-Fotograf nicht eine so große Bedeutung beigemessen, weil meine Fotos sehr wahrscheinlich nur ganz wenige Menschen interessieren, Vor einigen Jahren habe ich als Fuji-Nutzer auch Alternativen zu Photoshop und Lightroom classic (z. B. Capture One)ausprobiert, bin aber dann immer wieder zu Adobe zurückgekehrt. Das lag auch daran, dass fast alle meiner Foto-Freundinnen und Fotofreunde die Sofware von Adobe nutzen.

    Grundsätzlich lässt sich wohl die KI nur dann anwenden, wenn die Sofware auf große Datenmengen zurückgreifen kann und darf. KI lernt (leider) wohl nur von anderen Fotografen. Wie bei allen “sozialen” Medien gerät die Zustimmung zu den entsprechenden AGB´s schnell in Vergessenheit. Letztlich muss ich mich darauf verlassen können, dass Adobe “vernünftig” mit dem von mir erstellten Blanko-Scheck umgeht. Fazit: Ich bin ein gläubiger und fauler Mensch ;))

Peter Roskothen - Journalist für Fotografie, Fotograf, Fototrainer

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