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Adobe Nutzungsrechte und Shitstorm – Adobe Software sofort löschen?

Adobe Nutzungsrechte und Shitstorm: Adobe fordert seine Nutzer laut einem X-Tweat seit Kurzem auf, dem Unternehmen die Nutzungsrechte an den Werken (Fotografien, Design, …) zu übertragen. Folgt daraus, dass wir unsere Adobe Software sofort löschen sollten und die Abos kündigen müssen?

Adobe Nutzungsrechte

Ob Sie die Adobe Software sofort kündigen sollten? Lassen Sie uns mit einem Blick auf die Änderung der Nutzungsbedingungen durch Adobe beginnen: Nur zu schnell hat man auf etwas draufgeklickt und Zustimmung gegeben. Eine Zustimmung zu Nutzungsbedingungen zu lesen, fällt uns nicht nur aus Zeitgründen schwer. Auch muss man wohl heutzutage Rechtsanwalt sein, um solche Vereinbarungen zu verstehen.

x-tweat Adobe fragt nach Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen
x-tweat Adobe fragt nach Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen

Diese Adobe-Nutzungsbedingungen gelten entgegen dem Shitstorm im Juni 2024 bereits seit dem 17.02.2024 (Zitate):

„2.2 Zugriff durch Adobe auf Ihre Inhalte. Adobe darf nur in Ausnahmefällen und in begrenztem Maße auf Ihre Inhalte (gemäß Definition in untenstehender Ziffer 4.1 (Inhalte)) zugreifen, oder diese ansehen oder anhören und nur im gesetzlich zulässigen Rahmen. So könnte es zum Beispiel notwendig sein, dass Adobe, um die Dienste zu erbringen und die Software bereitstellen, auf Ihre Inhalte zugreift, diese ansehen oder anhören muss, um (A) Rückmeldungen oder Unterstützungsanfragen zu beantworten; (B) auf Betrug, Sicherheitsprobleme, rechtliche oder technische Fragen zu reagieren oder (C) die Bedingungen durchzusetzen, wie in Ziffer 4.1 dargelegt. Unsere automatisierten Systeme können Ihre Inhalte und Creative Cloud-Kundenschriften (definiert in Ziffer 3.10 (Creative Cloud-Kundenschriften) unten) mithilfe von Techniken wie maschinellem Lernen analysieren, um unsere Dienste und Software sowie die Benutzererfahrung zu verbessern. Informationen darüber, wie Adobe maschinelles Lernen nutzt, finden Sie hier: http://www.adobe.com/go/machine_learning_de.“ …

„4.2 Rechte an Ihren Inhalten. Ausschließlich zum Zweck des Betriebs oder der Verbesserung der Dienste und Software, erteilen Sie uns eine nicht ausschließliche, weltweite, gebührenfreie, unterlizenzierbare Lizenz zum Zwecke der Nutzung, Vervielfältigung, öffentlichen Anzeige, Verteilung, Änderung, öffentlichen Aufführung und Übersetzung des Inhalts und als Basis für die Erstellung abgeleiteter Werke. Beispielsweise können wir unser Recht an den Inhalten an unsere Dienstanbieter oder an andere Benutzer unterlizenzieren, damit die Dienste und die Software wie beabsichtigt funktionieren, z. B. damit Sie Fotos an andere weitergeben können. Unabhängig davon behandelt Ziffer 4.6 (Rückmeldung) unten jegliche Rückmeldung, die Sie uns geben. „

Quelle Adobe >>

Die Frage, die sich jetzt erst viele Nutzer stellen ist: Wohin soll das führen, dass es Unternehmen wie Adobe erlaubt wird, unsere Fotos zu nutzen? Aber es gibt in dieser Formulierung der Adobe Nutzungsrechte viele Fragen:

  • Was sind Ausnahmefälle?
  • Was bedeuetet „in begrenztem Maße“?
  • Was soll der Hinweis auf maschiniertes Lernen?

Die Kommentare zu diesen Änderungen reichen von „This crap NEEDS to stop now…..!!!“ über „canceling all adobe subscriptions“ bis zu „spätestens jetzt sollte es Zeit sein dem sch.. Laden den Rücken zu kehren“.

Ein Shitstorm ist losgetreten, der epische Dimensionen hat, denn nicht nur private Fotografen, sondern auch viele Unternehmen nutzen Adobe Software und sollen doch auf der anderen Seite die Daten der Kunden nach deutschem Datenschutzrecht oder zumindest vertraulich zu verwalten. Viele gewerbliche oder private Nutzer haben sich Lightroom erst in jüngster Vergangenheit installiert und wissen nicht, welche Alternative sie haben (*fotowissen Empfehlungen unten im Artikel). Betroffen von den zahllosen Kündigungen der Adobe Software sind sicher auch Plugins wie Excire oder andere.

Doch wenn wir genauer hinsehen, dann wird klar, dass diese Nutzungsbedingungen für sämtliche Adobe-Software (Dreamweaver, Adobe PDF, Photoshop, Lightroom, …) gelten. Und dass es auch um cloudbasierte Inhalte geht. Vermutlich haben die Firmenanwälte das Dokument schlecht formuliert und vor allem auch nicht über die Änderungen informiert. Wenn jetzt Fenster aufgehen und nachträglich auf diese Vereinbarungen hinweisen, dann vermutlich, weil das Unternehmen die Änderungen nicht vor dem Februar 2024 bekannt machte und sich nachträglich die Zustimmung holen möchte?

Etwas Beruhigendes steht in einem weiterführenden Dokument von Adobe, welches ausschließlich in den englischen Terms of Use korrekt verlinkt ist und überdies nicht ins Deutsche übersetzt wird (ist das legal?):

„Adobe may analyze your Creative Cloud or Document Cloud content to provide product features and improve and develop our products and services. Creative Cloud and Document Cloud content include but aren’t limited to image, audio, video, text or document files, and associated data. Adobe performs content analysis only on content processed or stored on Adobe’s servers; we don’t analyze content processed or stored locally on your device.“

Quelle Adobe >>

Übersetzt bedeutet es etwa so viel, dass Adobe Inhalte nur in der Cloud analysiert, nicht auf unseren lokalen Rechnern.

Ob Sie diesen Lizenzbestimmungen zustimmen wollen? Das müssen Sie selbst entscheiden. Adobe hat mit dem (späten) Bekanntwerden der Änderung seiner Nutzungsbedingungen einen Shitstorm ausgelöst. Interessant, dass die Nutzungsbedingungen vom 17.02.2024 erst jetzt aufgefallen sind! Die Lizenzbedingungen unterstützen die Befürchtung, dass Adobe auf unsere Fotos und andere Inhalte zugreift und sie frei nutzen darf. Man könnte auch vermuten, dass Adobe ihre KI damit anlernen möchte, was Adobe allerdings verneint.

Rudert Adobe zurück?

Hat Adobe mit dieser Meldung zurückgerudert? Selbstverständlich nicht, denn hier redet Adobe von „Ownership“ also Urheberrechten. Die kann Adobe gar nicht bekommen, sie sind meines Wissens nicht übertragbar. Also kein Dementi zu den Nutzungsbedingungen. Ist das überaus geschickt ausgedrückt? Will Adobe uns damit vollends übervorteilen? Fragen über Fragen, die Adobe sicherlich in Kürze unter dem Druck der Öffentlichkeit beantworten sollte.

Alternativen zu Adobe Photoshop und Lightroom

Bereits seit Jahren empfehle ich meinen Kursteilnehmern, die Lightroom nutzen wollen, ausdrücklich nicht die Cloudversion von Lightroom zu installieren, sondern ausschließlich die Classic-Version. Immerhin scheint es mir so, als hätte Adobe die Nutzungsbedingungen für die cloudbasierten Dienste und die KI in Photoshop geändert. Für inhaltsbasierte Änderungen der KI (Photoshop, …) werden die Fotos meines Wissens an Adobe übermittelt. Vielleicht machte das die Änderung der Nutzungsvereinbarung notwendig?

Aber kann man diese Photoshop / Lightroom-Version mit bestehenden Adobe-Nutzungsrechten noch empfehlen? Ich gebe seit Jahren Empfehlungen für Alternativen zu Adobe Software und wer kündigen möchte, der sollte das tun, bevor er die Nutzungsbedingungen akzeptiert:

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Beachten Sie bitte: Ich bin kein Anwalt und geben keine Rechtsberatung. Als Fotograf und Journalist teile ich mit Ihnen nur meine persönliche Einschätzung aufgrund meiner Erlebnisse und Erfahrungen. Holen Sie sich in juristischen, medizinischen und steuerrechtlichen Fragen immer den Rat eines Fachmanns ein. Verlassen Sie sich bitte nicht auf Informationen, die Sie sich ausschließlich im Internet zusammengesucht haben.

Alle meine Ratschläge dienen nur der journalistischen Information und zur Unterhaltung. Wenn Sie meinen Ratschlägen folgen, übernehme ich keine Haftung für das Gelingen und eventuelle Schäden.

Dieser Bericht war ca. 6 Stunden Arbeit. Es wäre nett, wenn Sie die Links nutzen, damit ich auch in Zukunft so aufwendige Artikel für Sie bereitstellen kann. Auch für einen Blick auf den individuellen Fotokurs unten bin ich dankbar. Alternativ finden Sie in der Seitenleiste einen Spendenbutton. Vielen Dank.

© Peter Roskothen ist Profi-Fotograf, Fototrainer, Fotojournalist – Adobe Nutzungsrechte und Shitstorm – Adobe Software sofort löschen?


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Peter Roskothen

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